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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

gültig ab 01.06.2026

der Firma
Mietgeräte und Werkzeugverleih Steinwand
Inhaber Timo Steinwand
Ahornweg 2
74385 Pleidelsheim

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge zwischen dem Vermieter und privaten sowie gewerblichen Mietern.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

Mit Unterzeichnung oder verbindlicher Annahme des Mietvertrages erkennt der Mieter diese AGB in vollem Umfang an.

§ 2 Vertragsschluss, verbindliche Reservierung und Ablehnung der Vermietung

Der Mietvertrag kommt durch Unterzeichnung, elektronische Bestätigung oder Übergabe des Mietgegenstandes zustande.

Eine Reservierung gilt als verbindlich, sobald sich die Parteien über den wesentlichen Inhalt der Vermietung, insbesondere den Mietgegenstand und den Abhol- bzw. Miettag, geeinigt haben und der Mieter die zur Zuordnung erforderlichen persönlichen Daten mitgeteilt hat.

Bei Reservierungen über Kleinanzeigen oder vergleichbare Online-Plattformen gilt eine Reservierung insbesondere dann als verbindlich, wenn der Mieter Name, Anschrift bzw. Wohnort sowie den vereinbarten Abholtag mitgeteilt hat und die Reservierung durch den Vermieter bestätigt wurde.

Der Vermieter ist berechtigt, den Vertragsabschluss abzulehnen, insbesondere bei Zweifeln an Identität, Bonität oder Zuverlässigkeit des Mieters.

Der Mieter hat sich vor Übergabe mit einem gültigen Personalausweis auszuweisen. Eine Kopie darf ausschließlich zur Vertragsabwicklung gespeichert werden.

§ 3 Mietdauer und Beginn der Mietzeit

Die Mietzeit beginnt zum im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt oder mit der tatsächlichen Bereitstellung des Mietgegenstandes.

Bei vorzeitiger Abholung oder Lieferung beginnt die Mietzeit mit diesem Zeitpunkt.

Eine Verlängerung ist unverzüglich mitzuteilen und bedarf vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

Eine eigenmächtige Verlängerung der Mietdauer ohne vorherige Zustimmung des Vermieters ist nicht zulässig.

Wird der Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung des Vermieters über die vereinbarte Mietdauer hinaus einbehalten, wird für jede angefangenen weiteren 24 Stunden der volle reguläre Tagesmietpreis ohne Anwendung von Wochen-, Mehrtages-, Staffel- oder sonstigen Rabattpreisen als Nutzungsentschädigung berechnet.

Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.

Führt die nicht genehmigte Verlängerung dazu, dass eine bereits bestehende Folgereservierung oder ein Folgeauftrag nicht oder nicht vertragsgemäß durchgeführt werden kann, haftet der Mieter außerdem für den hierdurch tatsächlich entstandenen Schaden, insbesondere für nachweisbare Mietausfälle aufgrund der betroffenen Folgereservierung. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 Übergabe und Zustand des Mietgegenstandes

Der Mietgegenstand wird in geprüftem, betriebsfähigem und gereinigtem Zustand übergeben.

Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf erkennbare Mängel zu prüfen und diese sofort anzuzeigen.

Später auftretende Mängel sind unverzüglich schriftlich oder elektronisch zu melden.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch verspätete Bereitstellung oder Ausfall des Mietgegenstandes, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 5 Pflichten und Haftung des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet,

a) den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungsgemäß und sachgerecht zu verwenden,

b) sich vor Inbetriebnahme über die ordnungsgemäße Bedienung zu informieren und die Bedienungsanleitung zu beachten,

c) den Mietgegenstand gegen Überlastung, Verschmutzung, Witterung und Diebstahl zu sichern,

d) nur geeignete Betriebsstoffe (z. B. Öl, Kraftstoff, Schmiermittel) gemäß Herstellervorgaben zu verwenden,

e) Schäden, Funktionsstörungen, Defekte oder Verluste unverzüglich – spätestens innerhalb von 12 Stunden nach Feststellung – dem Vermieter telefonisch oder schriftlich zu melden,

f) den Mietgegenstand vor jeder Nutzung auf offensichtliche Mängel oder sicherheitsrelevante Schäden zu prüfen.

Unterlässt der Mieter eine Schadensmeldung oder setzt den Mietgegenstand trotz erkennbarer Mängel weiter ein, haftet er für alle daraus entstehenden Folgeschäden, einschließlich Reparatur-, Ausfall- und Mietausfallkosten.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Überlastung, Missachtung der Bedienungsanleitung oder mangelnde Wartung entstehen. Die Haftung umfasst auch mittelbare Schäden, sofern diese auf sein Verhalten zurückzuführen sind.

Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand nach vorheriger Ankündigung jederzeit zu besichtigen oder prüfen zu lassen.

Der Mieter hat diese Überprüfung zu ermöglichen; etwaige Kosten trägt der Vermieter, es sei denn, es werden Mängel festgestellt, die vom Mieter zu vertreten sind.

§ 6 Verbot der Weitergabe / Vertragsstrafe

Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.

Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung.

Der Mieter verpflichtet sich in diesem Fall zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines monatlichen Mietzinses des betroffenen Geräts.

§ 7 Pfändung, Beschlagnahmung und Eigentumsvorbehalt

Der Mietgegenstand bleibt uneingeschränktes Eigentum des Vermieters.

Bei Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren und den Dritten auf das Eigentum des Vermieters hinzuweisen.

Kosten, die zur Wahrung der Eigentumsrechte des Vermieters notwendig werden, trägt der Mieter.

§ 8 Mietzins, Kaution und Zahlungsverzug

Der Mietzins ist bei Übergabe des Mietgegenstandes vollständig fällig.

Die Kaution wird vor Mietbeginn in bar, per EC-Karte oder PayPal hinterlegt. Eine Verzinsung erfolgt nicht.

Der Vermieter darf unstreitige Forderungen mit der Kaution verrechnen.

Gerät der Mieter mit der Zahlung mehr als sieben Tage nach Mahnung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Mietgegenstand zurückzufordern.

§ 9 Rückgabe des Mietgegenstandes

Der Mietgegenstand ist vollständig, betriebsfähig und gereinigt zurückzugeben.

Unterbleibt die Reinigung, kann der Vermieter die Kosten der Reinigung berechnen.

Erfolgt keine rechtzeitige Rückgabe, ist für die Dauer der Überschreitung eine Nutzungsentschädigung gemäß § 3 dieser AGB fällig.

Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere aufgrund ausgefallener Folgevermietungen, bleiben unberührt.

§ 10 Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstandes

Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Mietgegenstandes endet das Mietverhältnis mit Eingang der Verlustmeldung beim Vermieter.

Der Mieter ist verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Gerätes zu ersetzen.

Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Vermieter eine Kopie der Anzeige vorzulegen.

§ 11 Kündigung des Mietvertrages

Ein ordentliches Kündigungsrecht während der vereinbarten Mietdauer besteht nicht.

Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn

a) der Mieter falsche Angaben gemacht hat,

b) der Mietgegenstand unsachgemäß verwendet oder an Dritte überlassen wurde,

c) der Mieter trotz Mahnung im Zahlungsverzug ist,

d) über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist der Mieter zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

§ 12 Stornierung verbindlicher Reservierungen

Eine vom Vermieter bestätigte Reservierung ist verbindlich.

Storniert der Mieter eine verbindliche Reservierung vor Beginn der vereinbarten Mietzeit, ist der Vermieter berechtigt, als pauschalierten Ausgleich 40 % der vereinbarten Gesamtmietsumme zu verlangen.

Dies gilt insbesondere auch für verbindliche Reservierungen, die über Kleinanzeigen, Messenger-Dienste, E-Mail, Telefon oder vergleichbare Kommunikationswege zustande gekommen sind.

Bei Reservierungen über Kleinanzeigen oder vergleichbare Online-Plattformen gelten insbesondere die Voraussetzungen des § 2 dieser AGB.

Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter durch die Stornierung überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Dem Vermieter bleibt seinerseits der Nachweis und die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist; die bereits gezahlte Stornierungspauschale wird hierauf angerechnet.

Dem Mieter bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige zwingende gesetzliche Rechte unbenommen.

§ 13 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur,

wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf,

und nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Verzögerungsschäden oder reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Vermieter nach zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes haftet, oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.

Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 14 Datenschutz und Videoüberwachung (DSGVO)

Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Mietvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Erfasst werden Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ausweisdaten, Zahlungs- und Vertragsinformationen.

Zur Beweissicherung bei Übergabe und Rückgabe findet auf dem Firmengelände eine Videoüberwachung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO statt.

Zweck: Schutz des Eigentums und Dokumentation von Übergabezuständen.

Aufbewahrungsdauer: max. 72 Stunden, danach automatische Löschung, sofern keine Vorfälle vorliegen.

Der Mieter kann nach Abschluss des Mietverhältnisses die Löschung seiner Daten verlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO:

Mietgeräte und Werkzeugverleih Steinwand
Ahornweg 2
74385 Pleidelsheim
info@mv-steinwand.de

§ 15 Schriftform und salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form individuell vereinbart wurde oder gesetzlich eine andere Regelung gilt.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters vereinbart.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Der Gerichtsstand ist Pleidelsheim

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