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Allgemeine Geschäftsbedingungen, gültig ab 10.10.2025

der Firma Mietgeräte und Werkzeugverleih Steinwand, Inhaber Timo Steinwand, Ahornweg 2, 74385 Pleidelsheim

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge zwischen dem Vermieter und privaten sowie gewerblichen Mietern.

  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

  3. Mit Unterzeichnung oder verbindlicher Annahme des Mietvertrages erkennt der Mieter diese AGB in vollem Umfang an.

§ 2 Vertragsschluss und Ablehnung der Vermietung

  1. Der Mietvertrag kommt durch Unterzeichnung, elektronische Bestätigung oder Übergabe des Mietgegenstandes zustande.

  2. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertragsabschluss abzulehnen, insbesondere bei Zweifeln an Identität, Bonität oder Zuverlässigkeit des Mieters.

  3. Der Mieter hat sich vor Übergabe mit einem gültigen Personalausweis auszuweisen. Eine Kopie darf ausschließlich zur Vertragsabwicklung gespeichert werden.

§ 3 Mietdauer und Beginn der Mietzeit

  1. Die Mietzeit beginnt zum im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt oder mit der tatsächlichen Bereitstellung des Mietgegenstandes.

  2. Bei vorzeitiger Abholung oder Lieferung beginnt die Mietzeit mit diesem Zeitpunkt.

  3. Eine Verlängerung ist unverzüglich mitzuteilen und bedarf der Zustimmung des Vermieters.

§ 4 Übergabe und Zustand des Mietgegenstandes

  1. Der Mietgegenstand wird in geprüftem, betriebsfähigem und gereinigtem Zustand übergeben.

  2. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf erkennbare Mängel zu prüfen und diese sofort anzuzeigen.

  3. Später auftretende Mängel sind unverzüglich schriftlich oder elektronisch zu melden.

  4. Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch verspätete Bereitstellung oder Ausfall des Mietgegenstandes, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 5 Pflichten und Haftung des Mieters

  1. Der Mieter ist verpflichtet,
    a) den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungsgemäß und sachgerecht zu verwenden,
    b) sich vor Inbetriebnahme über die ordnungsgemäße Bedienung zu informieren und die Bedienungsanleitung zu beachten,
    c) den Mietgegenstand gegen Überlastung, Verschmutzung, Witterung und Diebstahl zu sichern,
    d) nur geeignete Betriebsstoffe (z. B. Öl, Kraftstoff, Schmiermittel) gemäß Herstellervorgaben zu verwenden,
    e) Schäden, Funktionsstörungen, Defekte oder Verluste unverzüglich – spätestens innerhalb von 12 Stunden nach Feststellung – dem Vermieter telefonisch oder schriftlich zu melden,
    f) den Mietgegenstand vor jeder Nutzung auf offensichtliche Mängel oder sicherheitsrelevante Schäden zu prüfen.

  2. Unterlässt der Mieter eine Schadensmeldung oder setzt den Mietgegenstand trotz erkennbarer Mängel weiter ein, haftet er für alle daraus entstehenden Folgeschäden, einschließlich Reparatur-, Ausfall- und Mietausfallkosten.

  3. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Überlastung, Missachtung der Bedienungsanleitung oder mangelnde Wartung entstehen.
    Die Haftung umfasst auch mittelbare Schäden, sofern diese auf sein Verhalten zurückzuführen sind.

  4. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand nach vorheriger Ankündigung jederzeit zu besichtigen oder prüfen zu lassen.
    Der Mieter hat diese Überprüfung zu ermöglichen; etwaige Kosten trägt der Vermieter, es sei denn, es werden Mängel festgestellt, die vom Mieter zu vertreten sind.

§ 6 Verbot der Weitergabe / Vertragsstrafe

  1. Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.

  2. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung.

  3. Der Mieter verpflichtet sich in diesem Fall zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines monatlichen Mietzinses des betroffenen Geräts.

§ 7 Pfändung, Beschlagnahmung und Eigentumsvorbehalt

  1. Der Mietgegenstand bleibt uneingeschränktes Eigentum des Vermieters.

  2. Bei Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren und den Dritten auf das Eigentum des Vermieters hinzuweisen.

  3. Kosten, die zur Wahrung der Eigentumsrechte des Vermieters notwendig werden, trägt der Mieter.

§ 8 Mietzins, Kaution und Zahlungsverzug

  1. Der Mietzins ist bei Übergabe des Mietgegenstandes vollständig fällig.

  2. Die Kaution wird vor Mietbeginn in bar, per EC-Karte oder PayPal hinterlegt. Eine Verzinsung erfolgt nicht.

  3. Der Vermieter darf unstreitige Forderungen mit der Kaution verrechnen.

  4. Gerät der Mieter mit der Zahlung mehr als sieben Tage nach Mahnung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Mietgegenstand zurückzufordern.

§ 9 Rückgabe des Mietgegenstandes

  1. Der Mietgegenstand ist vollständig, betriebsfähig und gereinigt zurückzugeben.

  2. Unterbleibt die Reinigung, kann der Vermieter die Kosten der Reinigung berechnen.

  3. Erfolgt keine rechtzeitige Rückgabe, ist für jeden überzogenen Tag eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Tagesmietzinses fällig.

  4. Der Vermieter kann weitere Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn der Mietgegenstand hierdurch anderen Kunden nicht zur Verfügung stand.

§ 10 Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstandes

  1. Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Mietgegenstandes endet das Mietverhältnis mit Eingang der Verlustmeldung beim Vermieter.

  2. Der Mieter ist verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Gerätes zu ersetzen.

  3. Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Vermieter eine Kopie der Anzeige vorzulegen.

§ 11 Kündigung des Mietvertrages

  1. Ein ordentliches Kündigungsrecht während der vereinbarten Mietdauer besteht nicht.

  2. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn
    a) der Mieter falsche Angaben gemacht hat,
    b) der Mietgegenstand unsachgemäß verwendet oder an Dritte überlassen wurde,
    c) der Mieter trotz Mahnung im Zahlungsverzug ist,
    d) über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.

  3. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist der Mieter zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

§ 12 Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur,

    • wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf,

    • und nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden.

  2. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Verzögerungsschäden oder reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

  3. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Vermieter nach zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes haftet,
    oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder eines gesetzlichen Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen beruhen.

  4. Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

  5. Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Datenschutz und Videoüberwachung (DSGVO)

  1. Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Mietvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

  2. Erfasst werden Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ausweisdaten, Zahlungs- und Vertragsinformationen.

  3. Zur Beweissicherung bei Übergabe und Rückgabe findet auf dem Firmengelände eine Videoüberwachung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO statt.

    • Zweck: Schutz des Eigentums und Dokumentation von Übergabezuständen.

    • Aufbewahrungsdauer: max. 72 Stunden, danach automatische Löschung, sofern keine Vorfälle vorliegen.

  4. Der Mieter kann nach Abschluss des Mietverhältnisses die Löschung seiner Daten verlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

  5. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO:
    Mietgeräte und Werkzeugverleih Steinwand, Ahornweg 2, 74385 Pleidelsheim, info@mv-steinwand.de

§ 14 Schriftform und salvatorische Klausel

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Gerichtsstand ist 74385 Pleidelsheim

  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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